Page 9 - Talente kompakt Bremen
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                                                                                Gut zu wissen

                                                                 des gleichen Unternehmens vorgenommen wird, werden die
                                                                 unterschiedlichen Ausbildungsstätten angegeben.

                                                                 § URLAUB

                                                                 Im Vertrag wird der Urlaub für das Kalenderjahr (nicht Aus-
                                                                 bildungsjahr) eingetragen. Die Dauer des Urlaubs richtet sich
                                                                 u.a. nach dem Alter des Auszubildenden zu Beginn eines

                                                                 jeden Kalenderjahres. Für Jugendliche finden sich die Rege-

                                                                 lungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, ab dem 18. Geburts-

das Unternehmen verpflichtet, ein detailliertes Zeugnis über     tag gilt das Bundesurlaubsgesetz. Meist wird festgelegt, dass

die Ausbildungszeit auszustellen. Die Pflichten der Auszubil-    der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien genommen wer-

denden bestehen in erster Linie darin, alles zu tun, um die für  den muss. Diese vertragliche Einschränkung ist nach Aus-

den Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-     kunft der ARAG Experten rechtens und soll verhindern, dass

keiten zu erwerben. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der     der Auszubildende während seines Urlaubs wichtige Lehrin-

Berufsausbildung. Die Auszubildenden verpflichten sich, am       halte verpasst und so das Ausbildungsziel gefährdet wird.

Berufsschulunterricht und an erforderlichen Prüfungen teilzu-    § UNTERSCHRIFTEN
nehmen. Bei Erkrankung muss dem Unternehmen unverzüg-

lich Mitteilung gemacht werden.                                  Der Vertrag wird von einem Vertreter oder einer Vertre-

§ AUSBILDUNGSORTE                                                terin des Ausbildungsbetriebes und vom Auszubildenden
                                                                 oder, wenn dieser noch keine 18 Jahre alt ist, von den

Hier steht der Arbeitsort, an dem hauptsächlich ausgebildet      Eltern oder einem anderen gesetzlichen Vertreter unter-

wird. Wenn die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten         schrieben.        Text/Quelle: ARAG

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