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100 Arbeitsrecht & mehr                                                                        Jobwoche.de
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                                                                  Schöner   Brauch   oder
                                                                  Sachbeschädigung? Auch
      Aus dem Arbeitsrecht                                        an Weiberfastnacht sollten
                                                                  Berufstätige  nachfragen,
                                                                  bevor  sie  mit  der  Schere
                                                                  auf  die  Krawatte  eines
       Kann ich meinen Arbeitsvertrag                             Kollegen losgehen.
                                                                  FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA
       schon vor dem ersten Arbeitstag

       wieder kündigen?


       Bewerber können abwägen, abwarten und hoch pokern, aber
       irgendwann  müssen  sie  sich  entscheiden:  Nehme  ich  das
       Angebot  eines  Arbeitgebers  an  oder  nicht?  Sobald  die
       Unterschrift getrocknet ist, gibt es kein Zurück mehr. Oder
       etwa doch? Können Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag noch
       vor  dem  ersten  Antrittstag  kündigen?  «Prinzipiell  ja»,  sagt
       Johannes  Schipp,  Fachanwalt  für  Arbeitsrecht  und
       Vorsitzender  der  Arbeitsgemeinschaft  Arbeitsrecht  im
       Deutschen  Anwaltverein.  «Häufig  enthalten  Arbeitsverträge
       jedoch  Klauseln,  die  eine  Kündigung  vor  Dienstantritt  aus-
       schließen.»                                              Jeck bei der


       Aufgrund dieser Regel heißt es dann: Der Arbeitgeber muss min-
       destens  für  einen  Tag  seinen  Job  antreten,  bevor  er  kündigen
       kann. Davon habe zwar in der Regel kein Arbeitgeber etwas - die
       Hürden,  vor  Dienstantritt  einfach  zu  kündigen,  seien  für  den  Was an Karneval geht - und was
       Arbeitnehmer  dennoch  höher.  «Das  mindert  das  Risiko  schon
       sehr», so die Einschätzung des Experten.                 Helau  und  Alaaf  oder  Arbeit  für Arbeitsrecht. Gleiches gilt für
                                                                wie  immer?  Karneval  wird   eine zurückhaltende Dekoration,
       Verstößt  ein  Arbeitnehmer  gegen  diese  Klausel,  kann  es  sein,  nicht überall gefeiert - und offi-  die Luftschlange am Monitor auf
       dass  der  Arbeitgeber  bei  Nichtantritt  Schadenersatzansprüche  zielle  Feiertage  sind  Rosen-  dem  Schreibtisch  zum  Beispiel.
       gegen ihn geltend macht.                                 montag  und  Altweiber  auch  «Der Arbeitgeber kann aber ein-
                                                                nicht. Auch überzeugte Jecken  greifen, wenn jemand publikums-
       Auch wenn ein Arbeitnehmer noch vor dem ersten Antrittstag kün-  müssen also zur Arbeit. Doch  nah arbeitet», sagt der Experte.
       digt, muss er die im Vertrag vorgeschriebene Kündigungsfrist ein-  was ist dort erlaubt? Und was
       halten.  Je  nachdem,  wie  weit  der  Kündigungszeitpunkt  in  der  nicht?            Am Empfang können Pappnasen
       Zukunft liegt, kann es sein, dass der Arbeitnehmer die Stelle noch                     also  verboten  sein,  an  anderen
       für einige Zeit antreten muss - oder eben nicht.         Mit Pappnase am Schreibtisch  Arbeitsplätzen  dafür  nicht.  Gibt
                                                                Ein  klein  wenig  Narrenfreiheit  es  einen  Betriebsrat,  muss  die-
                                                                gibt  es  auch  am  Arbeitsplatz.  ser  solchen  Regelungen  erst
                                                                «Verkleidet  zur  Arbeit  zu  kom-  zustimmen.
       Die nächste JOBWOCHE erscheint am 22. Januar 2019        men,  halte  ich  in  vielen  Fällen
                                                                schon  für  akzeptabel»,  sagt  Krawatte abschneiden
                                                                Hans-Georg  Meier,  Fachanwalt  Dieser Brauch ist vielerorts tradi-
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