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2. - 15. April 2019

Arbeitsrecht & mehr 13Jobwoche.de

                               Um die Probezeit kommt                     Aus dem Arbeitsrecht
                               kaum ein neuer Angestellter
                               herum. Viele fragen sich                   Zeitumstellung: Fehlende Stunde
                               aber, ob sie in dieser Zeit
                               Urlaub nehmen dürfen.                      muss nicht nachgearbeitet werden
                               Generell schon - doch es
                               gibt Einschränkungen.                      Wenn im Zuge der Zeitumstellung die Uhren im Frühjahr um
                                                                          eine Stunde vorgestellt werden, kann das Folgen für
                               FOTO: WORK/FOTLIA                          Beschäftigte haben - und zwar dann, wenn sie Nachtschicht
                                                                          haben.
r Probezeit verweigern?
                                                                          Für sie verkürzt sich in dieser Nacht die Arbeitszeit um eine Stunde.
einen Urlaubsplan», erklärt    den ersten sechs Monaten                   Entsprechend bekommen Angestellte für die entfallene Stunde kei-
Gross, der auch Mitglied im    eines neuen Beschäftigungs-                nen Lohn, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerk-
Ausschuss Arbeitsrecht des     verhältnisses soll das Arbeits-            schaftsbunds (DGB). Und auch die Nachtschichtzuschläge entfal-
Deutschen Anwaltvereins ist.   verhältnis von beiden Seiten               len. Schließlich wurde in der Stunde keine Arbeitsleistung erbracht.
Verweigern kann er den Ur-     erprobt werden. Wenn ein                   Die fehlende Arbeitszeit muss den Angaben zufolge aber nicht
laubswunsch zum Beispiel       Arbeitnehmer während dieser                nachgeholt werden. Die Pflicht zur Arbeitsleistung entfalle an dieser
dann, wenn betriebliche        Zeit erkrankt oder im Urlaub               Stelle ersatzlos.
Gründe oder Urlaubswünsche     ist, verkürzt sich für den
von anderen Angestellten vor-  Arbeitgeber die Beurteilungs-              Minijobber im Haushalt anmelden
liegen. Das ist unabhängig     zeit. Bei längerem Ausfall
davon, ob ein Arbeitnehmer in  könne es dann erforderlich                 Einkaufen, kochen, Wäsche waschen, putzen: Haushaltshilfen
der Probezeit ist oder nicht.  werden, ausnahmsweise die                  übernehmen viele Aufgaben, wenn ihren Auftraggebern dafür
Ein Arbeitgeber kann gegenü-   Probezeit zu verlängern. Des-              die Zeit oder Kraft fehlen. Damit Privatpersonen sie nicht
ber einem Arbeitnehmer in der  halb besteht in der Probezeit              schwarz beschäftigen, müssen sie ihre Haushaltshilfen bei der
Probezeit aber folgender-      kein Anspruch des Arbeitneh-               Minijob-Zentrale anmelden.
maßen argumentieren: In der    mers auf Urlaubsgewährung.
Probezeit beziehungsweise in                                              Von einer Anmeldung profitieren beide Parteien: Beschäftigte
                                                             Quelle: dpa  haben zum Beispiel Anspruch auf bezahlten Urlaub und
                                                                          Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Außerdem sind sie bei einem
                                                                          Unfall im Haushalt finanziell abgesichert. Und sie erwerben
                                                                          Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversiche-
                                                                          rung. Dafür zahlt der Arbeitgeber pauschal rd. 30 % Abgaben.
                                                                          Die Minijob-Zentrale übernimmt den Großteil der Arbeitgeber-
                                                                          pflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie
                                                                          die Meldung zur Unfallversicherung.
                                                                          Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäfti-
                                                                          gungsverhältnis. Dabei darf das Arbeitsentgelt nicht den Betrag von
                                                                          450 Euro pro Monat übersteigen. www.minijob-zentrale.de

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