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12. - 24. Juni 2019

12 Arbeitsrecht & mehr Jobwoche.de

  Aus dem Arbeitsrecht

 Verdienstgrenzen bei Minijob
 beachten: Versteuerung wählbar

   Wer einen Minijob annimmt, darf höchstens bis zu 450 Euro
   im Monat verdienen. Auf das Jahr umgerechnet, liegt die Ver-
   dienstgrenze bei 5.400 Euro. Wichtig zu wissen: Auch ein-
   malige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen
   dazu. Darauf sollten Minijobber achten.
   Grundsätzlich muss der Lohn aus dem Minijob nicht in der
   Einkommensteuererklärung angegeben werden - vorausgesetzt,
   der Minijobber wählt die Pauschalversteuerung, erklärt die
   Bundessteuerberaterkammer. Denn dann ist die Steuer bereits
   mit zwei Prozent abgegolten. Alternativ können sich Minijobber
   für die individuelle Besteuerung entscheiden - dann hängt die
   Höhe des Lohnsteuerabzugs von der Steuerklasse des
   Minijobbers ab.

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                                                                                                      geregelt, um Kinder und Jugendliche vor
                                                                                                      Schaden an Leib und Seele zu bewahren.

                                                                                                                                                                  FOTO: DAN RACE - FOTOLIA
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