Page 17 - JOBWOCHE 6_2020
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     17. - 30. März 2020             Arbeitsrecht & mehr 17
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                                        Wer im Urlaub für andere
                                Arbeitgeber arbeiten will, muss
                                    das in jedem Fall vorher bei
                                     seinem Arbeitgeber melden
                                          FOTO: BENJAMIN NOLTE/DPA-TMN
aub für andere
beiten?
nen Urlaub zum Entspannen nutzen.
Zweitjob einsetzen. Darf man das?
zweck widersprechen. Das ist    nachfragen, in welchem Um-
eine Einzelfallabwägung.»       fang das stattfinden soll. Es
                                läuft ja auch seinen Interessen
Was klar sein sollte: Arbeit-   zuwider, wenn ich völlig er-
nehmer brauchen in jedem Fall   schöpft aus dem Urlaub wieder-
eine Nebentätigkeitsgenehmi-    komme», sagt Markowski.
gung. In der Regel müsse der
Arbeitnehmer einer Nebentätig-  Da würden viele Arbeitgeber
keit aber zustimmen, wenn die   sehr genau hinsehen, so die
betrieblichen Interessen nicht  Prognose des Arbeitsrechtlers.
eingeschränkt werden.           Wer sich einfach ohne Zu-
                                stimmung des Arbeitgebers
Absprache mit Arbeitgeber       während seines Urlaubs im
ist wichtig                     Zweitjob auspowert, verstößt
                                gegen arbeitsvertragliche Pflich-
Wer also während seines         ten. «Das kann eine Ab-
Urlaubs für einen anderen       mahnung nach sich ziehen
Arbeitgeber arbeiten möchte,    und im wiederholtem Falle
muss das seinem Arbeitgeber     kann eine Kündigung erfolgen»,
anzeigen. «Der wird natürlich   warnt Markowski.





