Betriebliche Weihnachtsgrüße - was man beachten muss

Persönlicher Gruß oder allgemeines Anschreiben? So finden Sie den richtigen Weg
Betriebliche Weihnachtsgrüße - was man beachten muss
Foto: Inga Kjer/dpa/dpa-tmn

Zum Jahresende hagelt es an vielen Arbeitsplätzen wieder Karten, Präsentkörbe und E-Mails mit weihnachtlichen Grüßen. Eine Stil-Expertin erklärt die wichtigsten Spielregeln.

 

Schwäbisch-Gmünd (dpa/tmn) - Weihnachtsgrüße am Arbeitsplatz sind jedes Jahr Thema, und doch kommt es immer wieder so plötzlich. Müssen Grüße im Job überhaupt sein? Und wer sollte die Karten verfassen? Stil-Trainerin Susanne Helbach-Grosser erklärt im Themendienst-Gespräch, worauf es ankommt.

 

Der Expertin zufolge sind Grußkarten «eine willkommene Gelegenheit, sich bei seinen Geschäftspartnern in Erinnerung zu bringen». Daher sollten Weihnachtskarten nicht nur als lästige Pflicht gesehen werden. Wichtig ist aber die Message, die eine Karte beim Adressaten vermittelt. Wer sich die Zeit nimmt, noch ein paar persönliche Worte aufzuschreiben, zeigt: «Sie sind mir drei Minuten wert.» 

 

Individuelle Worte für die wichtigsten Geschäftspartner

Grundsätzlich gilt: Im Unternehmen sollten diejenigen Grüße verfassen, die hauptsächlich mit einem Kunden oder Geschäftspartner zu tun haben. «Das sollte man nicht abwälzen.» In großen Unternehmen aber sind Karten mit individuellem Grußtext für jeden Geschäftspartner ein enormer Aufwand. Laut Helbach-Grosser sollte sich aber zumindest für die wichtigsten Kunden Zeit dafür genommen werden.

 

Wo eine Unterschrift und vorgedruckter Text ausreichen müssen, «sollte die Unterschrift leserlich sein», findet die Expertin. Wenn nur «irgendein Kringel» unter den Grüßen steht, und der Umschlag schnell im Papierkorb landet, weiß der Angeschriebene im Zweifel nicht mehr, von wem die Karte überhaupt kam.

 

Werbung kommt nicht gut an

Vorsicht sei bei allem geboten, was werblich daherkommt. Das gilt für Adventskalender und andere Präsente genauso wie für Karten mit großer Eigenwerbung für einen Betrieb oder Hersteller. Einen Dank für die Zusammenarbeit sei nur angebracht, wenn man tatsächlich zusammengearbeitet hat.

 

Und wie sieht es mit Weihnachtsgrüßen am Telefon aus? Ab wann sind die angebracht? «Gute Wünsche sind niemals verkehrt», findet Susanne Helbach-Grosser. Sind es noch ein paar Wochen bis Weihnachten oder bis Jahresende, «würde ich das immer ein bisschen humorig verpacken», so der Rat der Etikette-Expertin. Das gilt natürlich vor allem für Personen, von denen man weiß, dass man sie voraussichtlich erst im nächsten Jahr wieder sprechen wird.