Covid-19 im Beruf melden

Eine Covid-19-Erkrankung kann unter Umständen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Warum das für Beschäftigte wichtig ist und wohin sie sich am besten wenden.
Covid-19 im Beruf melden
Stecken Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im beruflichen Umfeld mit dem Coronavirus an, kann das als Berufserkrankung oder Arbeitsunfall gelten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

 Wer sich während seiner beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus ansteckt und an Covid-19 erkrankt, sollte dies der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse melden. Das empfiehlt die Arbeitnehmerkammer Bremen.

 

Besonders die Spätfolgen der Krankheit seien nicht immer abzuschätzen. Es lohne sich daher für betroffene Beschäftigte, sich Rat einzuholen und den entsprechenden Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu informieren. Je nach Art der Beschäftigung kann eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden.

 

Unter die Leistungen bei einer Covid-19-Erkrankungen können zum Beispiel die Akutbehandlung, Reha, Verletztengeld oder eine Unfallrente fallen, wenn man etwa nachgewiesen dauerhaft unter den Folgen der Erkrankung leidet.