Kostüme, Konfetti, Kamelle: Was an Karneval im Betrieb erlaubt ist

Kostüme, Konfetti, Kamelle: Was an Karneval im Betrieb erlaubt ist
Schöner Brauch oder Sachbeschädigung? Auch an Weiberfastnacht sollten Berufstätige nachfragen, bevor sie mit der Schere auf die Krawatte eines Kollegen losgehen. Foto: Andrea Warnecke/dpa-mag

Jobs Hamburg / dpaIn Hamburg oder Berlin weiß kaum einer, worum alle so viel Aufhebens machen, in Köln und Umgebung bedeutet Karneval: Narrenfreiheit. Oder etwa doch nicht? Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, stellt klar: «Erstmal muss man sagen: Es gibt kein Karnevalsarbeitsrecht.»

 

Grundsätzlich komme es meist darauf an, in welcher Region man arbeitet, erläutert Bredereck. Wer am Rosenmontag verkleidet zur Arbeit kommt, könne da mit Verständnis vom Chef rechnen, wo Karnevalsfeiern üblich sind. Gleiches gilt zum Beispiel für laute Karnevalslieder aus dem Radio, ein Gläschen Sekt oder Kamelle, die durch die Firma fliegen. Wenn das seit Jahren so Tradition ist, können Angestellte in der Regel darauf vertrauen, dass närrisches Verhalten keine Konsequenzen nach sich zieht.

 

Und darf der Chef seine Mitarbeiter dazu auffordern, an Karneval mit Papphütchen an der Verkaufstheke zu stehen? «Wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat und seine Anordnung begründen kann, kann er durchaus Anweisungen zur Betriebskleidung geben - auch an Karneval», so Bredereck. Das werde aber in der Regel eher in Regionen passieren, in denen üblicherweise Karnevalsfeiern stattfinden. Demgegenüber stehe auch immer das Persönlichkeitsrecht des Angestellten. «Es gibt da auch Grenzen», erläutert der Fachanwalt. Etwa, wenn eine vom Arbeitgeber angedachte Verkleidung sexistisch ist. «Keiner muss sich erniedrigen lassen», so Bredereck.