Page 15 - JOBWOCHE 14_2019
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13. - 26. August 2019

Arbeitsrecht & mehr 15Jobwoche.de

lügen?

Informationen zu erfahren.         jedoch Ausnahmen geben. Im
                                   Zweifel sind das Einzelfallent-
Auch wer behauptet, hervorra-      scheidungen.
gende Kenntnisse in einer
bestimmten Software zu haben,      Ein anderes Thema sind unzu-
eigentlich aber noch nie damit     lässige Fragen - also solche, die
gearbeitet hat, macht falsche      nichts mit den betrieblichen
Angaben. Wenn ein Bewerber         Anforderungen zu tun haben. Ein
den Arbeitgeber derart über die    Recht zu lügen haben Bewerber,
eigene Eignung täuscht, kann       wenn sie auf derartige Fragen
dieser das Arbeitsverhältnis spä-  vom Arbeitgeber nicht antworten
ter anfechten.                     müssen. Das können zum
                                   Beispiel Fragen zur Familienpla-
Eine grundsätzliche Offenba-       nung, zu einer Schwangerschaft
rungspflicht für Bewerber gibt es  oder zur sexuellen Orientierung
laut Meyer nicht. Das heißt: Wer   sein. Eine schwangere Frau
nicht gefragt wird, muss be-       etwa, die sich als Sachbear-
stimmte Informationen - etwa zu    beiterin bei einer Versicherung
Kompetenzen bei einer be-          vorstellt, darf verneinen, dass sie
stimmten Software - auch nicht     schwanger ist, wenn der Arbeit-
von sich aus offenlegen. Es kann   geber danach fragt.

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