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          Mitarbeiterfot

          dürfen

          nur nach
          Zustimmung
          auf Facebook

          Arbeitgeber dürfen Fotos ihrer
          Mitarbeiter nicht einfach so im
          Netz veröffentlichen. Im Zweifel
          haben diese sonst sogar An-
          spruch auf Schmerzensgeld.

          Veröffentlicht der Arbeitgeber     ters für einen Aushang sowie für
          Fotos von Mitarbeitern auf Face-   die Webseite verwendet. Dem
          book, muss er zuvor deren Ge-      hatte der Mitarbeiter zugestimmt.
          nehmigung einholen. Andernfalls    Mit Ende seines Arbeitsverhält-
          können Arbeitnehmer Anspruch       nis bei der Pflegeeinrichtung wi-
          auf Schmerzensgeld haben. Das      derrief er die Erlaubnis.
          zeigt ein Beschluss (1 Ca 538/
          19) des Arbeitsgerichts Lübeck,    Im Nachhinein stellte er fest,
          auf den die Arbeitsgemeinschaft    dass die Einrichtung auf ihrer
          Arbeitsrecht im Deutschen An-      Facebook-Seite einen mit dem
          waltverein verweist.               Aushang identischen Post veröf-
                                             fentlichte hatte. Nach anwaltli-
          In dem Fall hatte eine Pflegeein-  cher Aufforderung entfernte der
          richtung das Foto eines Mitarbei-
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