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10 Arbeitsrecht & mehr                                                                         Jobwoche.de
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      Hintergrund




       Aufhebungsvertrag muss richtig

       gekennzeichnet sein

       Ein Aufhebungsvertrag muss als solcher gekennzeichnet
       sein. Ist er zum Beispiel mit «Kündigung» überschrieben,
       kann man bei einer irrtümlichen Unterschrift dagegen vor-
       gehen. In dem Fall könnten Beschäftigte nämlich denken,
       dass  sie  mit  der  Unterzeichnung  nur  den  Erhalt  der
       Kündigung  quittieren.  Das  geht  aus  einer  Entscheidung
       des  Landesarbeitsgerichts  Berlin-Brandenburg  hervor
       (Az.:  11  Sa  1197/17),  auf  die  der  Deutsche  Anwaltverein
       (DAV) hinweist.
       Im  verhandelten  Fall  kehrte  eine  Frau  nach  einer  Arbeits-
       unfähigkeit  wieder  in  den  Betrieb  zurück.  Unvorbereitet  kon-
       frontierte sie die Filialleiterin in einem Gespräch mit Vorwürfen
       und dem Wunsch nach einer Beendigung des Arbeitsverhält-
       nisses. Die Frau unterzeichnete einen Aufhebungsvertrag, der
       mit «Kündigung» überschrieben war.
       Später  klagte  sie  gegen  den  Aufhebungsvertrag.  Denn  sie  Privates Handy am Arbeitsplatz: Nutz
       habe gedacht, lediglich den Empfang einer Kündigung zu quit-
       tieren.  Sie  hatte  Erfolg  und  konnte  den  Aufhebungsvertrag  Die  private  Nutzung  von  Smart-  sogar einer Kündigung geahndet
       wirksam anfechten                                        phones  und  insbesondere  von  werden.
                                                                SMS und WhatsApp am Arbeits-
     ANZEIGEN                                                   platz  ist  immer  häufiger  Gegen-  Privates Smartphone
                                                                stand  arbeitsrechtlicher  Ausein-  während der Pause
                                                                andersetzungen.  Immer  wieder
                                                                stellt  sich  Arbeitnehmern  und  In  der  Pause  darf  der  Arbeit-
                                                                Arbeitgebern  die  Frage,  ob  die  nehmer  selbstverständlich  sein
                                                                private Nutzung des Smart-pho-  Smartphone  auch  privat  nutzen.
                                                                nes  während  der  Arbeitszeit  Der Arbeitgeber kann ihm grund-
                                                                erlaubt  ist  und  welche  Konse-  sätzlich  nicht  vorschreiben,  wie
                                                                quenzen drohen?               und  womit  er  seine  Pause  ver-
                                                                                              bringt.
                                                                Obwohl  eine  pauschale  Antwort
                                                                nicht möglich ist, es kommt näm-  Absprachen zur privaten
                                                                lich immer auf den Einzelfall an,  Nutzung des Smartphones
                                                                versucht  JOBWOCHE  etwas
                                                                Licht ins Dunkel zu bringen.    Es  ist  auch  möglich,  dass
                                                                                              Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
                                                                Privates Smartphone           die  private  Nutzung  privater
                                                                während der Arbeitszeit       Smartphones vertraglich, z.B. im
                                                                                              Arbeitsvertrag  oder  in  einer
                                                                  Hier  gilt  grundsätzlich,  dass  Betriebsvereinbarung  regeln.  Es
                                                                alle privaten Aktivitäten während  empfiehlt  sich  daher  immer
                                                                der Arbeitszeit in der Regel ver-  zuerst  ein  Blick  in  den  Arbeits-
                                                                boten  sind.  Kümmert  sich  der  vertrag  oder  die  Betriebsverein-
                                                                Arbeitnehmer  also  während  der  barung. Solange keine ausdrück-
                                                                Arbeitszeit  um  seine  private  liche Regelung dazu existiert, ist
                                                                Kontaktpflege  via  WhatsApp  jedoch  sowohl  für  den  Arbeit-
                                                                oder Facebook, erbringt er in die-  geber  als  auch  für  den  Arbeit-
                                                                ser  Zeit  keine  Arbeitsleistung.  nehmer eine gewisse Rechtsun-
                                                                Das  entspricht  einer  Arbeitsver-  sicherheit  gegeben.  Vorsichts-
                                                                weigerung und kann vom Arbeit-  halber sollte das Handy dann lie-
                                                                geber mit arbeitsrechtlichen Kon-  ber  in  der  Tasche  bleiben.  Das
                                                                sequenzen,  z.B.  einer  Abmah-  Argument:  „Das  machen  doch
                                                                nung  und  im  schlimmsten  Fall  alle so!“ zählt jedenfalls nicht.
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