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23. Okt. - 5. Nov. 2018                                             Ratgeber
     Jobwoche.de                                                                                                    7







                                                                  Aus dem Arbeitsrecht




                                                                  Gefängnisstrafe muss

                                                                  nicht den Job kosten
                                                                  Eine  Gefängnisstrafe  kostet  einen  nicht  zwingend  die


                                                                  Beschäftigung. Das gilt vor allem, wenn man nicht länger als
                                                                  zwei Jahre einsitzt. Darauf weist Johannes Schipp hin, Fach-
                                                                  anwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemein-
                                                                  schaft  Arbeitsrecht  im  Deutschen  Anwaltverein.  «In  der
                                                                  Regel ist es so: Überschreitet die Länge der Haftstrafe zwei
                                                                  Jahre, so ist dem Arbeitgeber eine Überbrückung nicht zuzu-
                                                                  muten.  Ist  die  Haftstrafe  allerdings  kürzer  als  24  Monate,
                                                                  dann schon.»


                                                                  Das rührt auch daher, dass Arbeitgeber Arbeitnehmern eine sach-
                                                                  grundlose  Befristung  von  bis  zu  zwei  Jahren  zumuten  können.
                                                                  Man geht also davon aus, dass Ersatz für den Häftling ohne unzu-
                                                                  mutbaren Mehraufwand zu organisieren ist.

                                                                  Geld  wie  bei  einer  Krankschreibung  erhält  ein  Häftling  hinter
                                                                  Gittern  nicht.  «Im  Gefängnis  kommt  ihm  ja  staatliche  Fürsorge
     von  der  jeweiligen  Branche  und  Sprachkenntnisse im Lebenslauf  zu», sagt Schipp. Der Arbeitgeber hat ab dem ersten Tag also
     der  Position  ab.  Kaufmännische  unter  einer  eigenen  Kategorie  keine Kosten mehr für ihn zu tragen.
     Angestellte  benötigen  laut  der  angegeben.  Damit  der  Perso-
     Joblift-Studie  eher  Französisch,  naler  einschätzen  kann,  wie  fit
                                                                ANZEIGE
     Italienisch  oder  Polnisch,  für  Bewerber  in  der  angegebenen
     Stellen   im   Vertrieb   kann  Sprache  sind,  sollten  sie  ein
     Chinesisch  nützlich  sein.  Von  Sprachlevel angeben. Wichtig ist
     Niederländischkenntnissen profi-  in  jedem  Fall,  dass  Bewerber
     tieren  Berater,  im  Bereich  Soft-  dabei  ehrlich  bleiben.  Denn  es
     ware  Engineering  ist  Japanisch  kann  immer  passieren,  dass
     nachgefragt,  bei  Sozialarbeitern  während  eines  Vorstellungsge-
     Arabisch.                    sprächs die Sprache gewechselt
                                  wird.  Um  hierbei  nicht  auf
     Vorstellungsgespräch evtl. in  Glatteis  zu  geraten,  können
     einer Fremdsprache führen    Bewerber  so  ein  Gespräch  im
                                  Voraus  simulieren,  rät  Karriere-
     In  einer  Bewerbung  werden  die  beraterin Oerke.

        man Ansteckung vermeidet



     sie  nicht  richtig  gebrieft»,  so  am  besten  20  bis  30  Sekunden
     Walter.                      lang.  Dabei  sollten  auch  die
     Arbeitnehmer  sollten  selbst  dar-  Handzwischenräume  und  der
     auf  achten,  sich  ihre  Tastatur  Handrücken  Beachtung  finden.
     möglichst mit niemandem zu tei-  Nach  dem  Abtrocknen  hält  er
     len.  Generell  gilt:  Alle  Gerät-  zudem  eine  Desinfektion  für
     schaften,  die  von  vielen  Perso-  sinnvoll.  Hat  alles  nichts  gehol-
     nen  angefasst  werden,  sollte  fen,  und  die  Krankheit  ereilt
     man  im  Zweifel  vor  der  Benut-  einen doch, gibt es nur eine rich-
     zung  abwischen.  Also  auch  die  tige  Lösung:  Zu  Hause  bleiben
     Schaltoberfläche  des  Druckers  und  alles  auskurieren.  Würden
     oder der Kaffeemaschine.     das  mehr  Leute  machen,  so  ist
     Walter  rät  Arbeitnehmern,  sich  sich Walter sicher, wären Krank-
     außerdem  regelmäßig  und  aus-  heitswellen in den Betrieben kein
     giebig  die  Hände  zu  waschen  -  so großes Thema mehr.
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