Page 11 - JOBWOCHE Nr. 23_2018
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18. Dez. 2018 - 7. Jan. 2019

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                                                                       Aus dem Arbeitsrecht

                                                                       Arbeitsverhältnis: Was zählt die
                                                                       mündliche Abmachung?

                                                                       Das Probearbeiten hat gut geklappt, das Vorstellungsge-
                                                                       spräch lief zu aller Zufriedenheit, der Chef und sein künftiger
                                                                       Angestellter besiegeln das Arbeitsverhältnis mit einem
                                                                       Handschlag - das kommt besonders in kleinen Unternehmen
                                                                       durchaus mal vor. Der Arbeitsvertrag ist da vermeintlich nur
                                                                       unnötig verschwendetes Papier. Doch dürfen Arbeitnehmer
                                                                       überhaupt ohne Arbeitsvertrag arbeiten? Welche Regelun-
                                                                       gen gibt es im Gesetz dazu?

n                                                                        «Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis auch mündlich verein-
chtes Arbeitszeugnis an                                                  bart werden», sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in
                                                                         Leipzig und Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht des Deutschen
Verfall- oder Ausschlussfrist gibt,  spruch auf die übliche Dankes-      Anwaltvereins. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehm-
dann gilt diese auch für den         oder Bedauernsformel am             lich auf einen Arbeitsvertrag verzichten, hat das vorerst keine
Anspruch auf ein wahrheits-          Schluss.» Das Zeugnis müsse         rechtlichen Folgen.
gemäßes Zeugnis. «In der Regel       vollständig, wahrheitsgemäß und
sind das drei oder sechs Mo-         wohlwollend sein, sagt Felser.      «Der Arbeitgeber ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, die
nate.» So lange sollte man aber                                          Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten.
nicht warten.                        Wie aussichtsreich ist die          Und zwar spätestens einen Monat, nachdem man einen neuen
                                     Anfechtung?                         Job angetreten hat», sagt Gross..
Was genau kann ich
anfechten?                           Eine Berichtigungsklage ist aus   ANZEIGEN
                                     rechtlicher Sicht nahezu niemals
«Die Tätigkeitsbeschreibung und      aussichtsreich, sagt Oberthür.
die Leistungsbewertung sind          Das liege vor allem an der
anfechtbar», sagt Oberthür. Die      Verteilung der Beweislast. Viele
sprachliche Formulierung hinge-      Arbeitgeber sind aber zu Kom-
gen obliegt allein dem Arbeit-       promissen bereit, um einen
geber. «Es gibt auch keinen An-      Rechtsstreit zu vermeiden.
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