Handy am Arbeitsplatz
Das Smartphone ist allgegenwärtig – auch im Büro. Doch wer es zu intensiv für Privates nutzt, riskiert mehr als einen schiefen Blick vom Chef. Der Beitrag erklärt, wo die Grenzen liegen.
Grundsatz: Während der Arbeit wird gearbeitet
Während der bezahlten Arbeitszeit gilt: Die Aufmerksamkeit gehört dem Job. Das schließt nicht jeden privaten Blick aufs Handy aus – ein kurzer Anruf, eine schnelle Nachricht an den Partner sind in den meisten Betrieben kein Problem. Anders sieht es aus, wenn das Smartphone zum Dauerbegleiter wird: stundenlanges Scrollen durch Social Media, ausgiebige WhatsApp-Chats, ständiges Telefonieren – das kann arbeitsrechtliche Folgen haben.
Was der Arbeitgeber regeln darf
Der Arbeitgeber kann die private Handynutzung während der Arbeitszeit per Weisung oder Betriebsvereinbarung einschränken oder ganz verbieten. In sicherheitsrelevanten Bereichen – etwa an Maschinen oder im Straßenverkehr – sind solche Verbote nicht nur erlaubt, sondern oft zwingend.
Was bei Verstößen droht
Wer trotz klarer Regelung exzessiv privat surft, riskiert eine Abmahnung. Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß kann auch die Kündigung folgen – im Wiederholungsfall sogar fristlos. Daten von Stechuhren, Internet-Logs oder Zeugenaussagen können dabei als Beweis dienen.
Pausen: Andere Regeln
In der Pause hingegen gehört die Zeit den Beschäftigten. Privates Handy, persönliche Anrufe, Surfen im Netz – all das ist in der Pause grundsätzlich erlaubt, solange keine speziellen Sicherheitsregeln dagegensprechen.
Text: Lukas Möller · Quelle: dpa
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