Mittelfinger vom Chef
Beleidigungen, herablassende Sprüche oder gar obszöne Gesten vom Chef sind kein Kavaliersdelikt – sie können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Der Beitrag zeigt, was Beschäftigte tun können, wenn sich der Vorgesetzte respektlos verhält.
Erst die Lage klären
Wichtig ist, zwischen einer einmaligen Entgleisung in einer Stresssituation und einem dauerhaften Verhaltensmuster zu unterscheiden. Eine einzelne unbedachte Bemerkung lässt sich oft im direkten Gespräch klären – ein klarer Hinweis, dass das Verhalten unangemessen war, reicht in vielen Fällen aus.
Bei Wiederholung: Schritte einleiten
Werden Beleidigungen zur Gewohnheit, sind formale Schritte angesagt. Vorfälle sollten lückenlos dokumentiert werden, am besten mit Datum, Ort, Wortlaut und möglichen Zeugen. Anlaufstellen sind Personalabteilung, Betriebsrat oder Beschwerdestellen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wer dauerhaft schikaniert wird, hat unter Umständen sogar Anspruch auf Entschädigung.
Wenn der Chef über die Stränge schlägt
Auch Chefs sind nicht über dem Recht. Beleidigungen, Drohungen oder körperliche Übergriffe können straf- und arbeitsrechtliche Folgen haben – bis hin zur Abmahnung oder Kündigung des Vorgesetzten. Beschäftigte sollten wissen: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen.
Text: Marie von der Tann · Quelle: dpa
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