Page 9 - TALENTE kompakt Lübeck 2019
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Gut zu wissen
des gleichen Unternehmens vorgenommen wird, werden die
unterschiedlichen Ausbildungsstätten angegeben.
§ URLAUB
Im Vertrag wird der Urlaub für das Kalenderjahr (nicht Aus-
bildungsjahr) eingetragen. Die Dauer des Urlaubs richtet sich
u.a. nach dem Alter des Auszubildenden zu Beginn eines
jeden Kalenderjahres. Für Jugendliche finden sich die Rege-
lungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, ab dem 18. Geburts-
das Unternehmen verpflichtet, ein detailliertes Zeugnis über tag gilt das Bundesurlaubsgesetz. Meist wird festgelegt, dass
die Ausbildungszeit auszustellen. Die Pflichten der Auszubil- der Urlaub in der Zeit der Berufsschulferien genommen wer-
denden bestehen in erster Linie darin, alles zu tun, um die für den muss. Diese vertragliche Einschränkung ist nach Aus-
den Beruf erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- kunft der ARAG Experten rechtens und soll verhindern, dass
keiten zu erwerben. Ziel ist ein erfolgreicher Abschluss der der Auszubildende während seines Urlaubs wichtige Lehrin-
Berufsausbildung. Die Auszubildenden verpflichten sich, am halte verpasst und so das Ausbildungsziel gefährdet wird.
Berufsschulunterricht und an erforderlichen Prüfungen teilzu- § UNTERSCHRIFTEN
nehmen. Bei Erkrankung muss dem Unternehmen unverzüg-
lich Mitteilung gemacht werden. Der Vertrag wird von einem Vertreter oder einer Vertre-
§ AUSBILDUNGSORTE terin des Ausbildungsbetriebes und vom Auszubildenden
oder, wenn dieser noch keine 18 Jahre alt ist, von den
Hier steht der Arbeitsort, an dem hauptsächlich ausgebildet Eltern oder einem anderen gesetzlichen Vertreter unter-
wird. Wenn die Ausbildung in mehreren Ausbildungsstätten schrieben. Text/Quelle: ARAG
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