Page 10 - Jobwoche
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7. - 20. Januar 2020

10 Das müssen Sie wissen Jobwoche.de

Das ändert sich 2020
Gesetzesänderungen und Neuregelungen

„Alle Jahre wieder“ …. ist der    Berufsausbildung erhöhen. Im      den, gibt es in der höherqualifi-  ren Tätigkeiten im Niedriglohn-
Jahreswechsel der Zeitpunkt,      ersten Ausbildungsjahr beträgt    zierenden Berufsbildung in Zu-     sektor, die nicht in den Geltungs-
zu dem Gesetztesänderungen        die Mindestvergütung zunächst     kunft nur noch drei Abschlüsse:    bereich eines Tarifvertrages fal-
in Kraft treten. Damit Sie wis-   515 Euro. 2021 erhöht sie sich    "Geprüfter Berufsspezialist",      len. Ab dem 1. Januar 2020 müs-
sen, was jetzt wichtig ist,       auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro   "Bachelor Professional" und        sen Betriebe ihren Beschäftigten
haben unsere ARAG Experten        und 2023 auf 620 Euro. Im zwei-   "Master Professional". Die deut-   einen Stundenlohn von minde-
die wichtigsten Änderungen        ten Ausbildungsjahr steigt die    sche Berufsausbildung soll da-     stens 9,35 Euro zahlen. Bis Ende
zusammengefasst:                  Vergütung dann um 18 Prozent      durch international wettbewerbs-   2019 waren es noch 9,19 Euro.
                                  gegenüber dem Einstiegsgehalt,    fähiger werden. Für den Meister    Neben dem gesetzlichen Min-
Mindestvergütung für Azubis       im dritten Jahr um 35 Prozent     im Handwerk gilt dabei eine        destlohn gibt es zahlreiche Bran-
So treten Änderungen des          und im vierten Ausbildungsjahr    Besonderheit: Zusätzlich zum       chen-Mindestlöhne, die von den
Berufsbildungsgesetzes (BBiG)     um 40 Prozent.                    Meistertitel kann automatisch die  jeweiligen Tarifvertragsparteien
in Kraft. Aus Sicht künftiger                                       neue Bezeichnung des „Bachelor     ausgehandelt werden. Auch dort
Azubis sicherlich die wichtigste  Einheitliche Abschlüsse           Professional“ geführt werden.      gibt es zum Jahresbeginn Erhöh-
Neuerung: Für Ausbildungsver-     Neuerungen gibt es auch bei den                                      ungen: Das Elektrohandwerk bei-
träge, die ab dem 1. Januar 2020  Bezeichnungen für Fortbildun-     Mindestlohnerhöhung                spielsweise zahlt 11,90 Euro statt
geschlossen werden und nicht      gen. Wo bisher unterschiedlichs-  Das Mindestlohngesetz setzt seit   bislang 11,40 Euro pro Stunde.
einer Tarifbindung unterliegen,   te Bezeichnungen für Fortbil-     Anfang 2015 in Deutschland eine    Auch die Löhne in der Pflege-
gibt es erstmals eine Mindest-    dungsabschlüsse wie zum Bei-      verbindliche Lohnuntergrenze       branche steigen, und zwar von
vergütung. Damit will der Ge-     spiel „Fachmann“, „Fachwirt“      fest. Davon profitieren insbeson-  11,05 Euro auf 11,35 Euro im
setzgeber die Attraktivität der   oder „Betriebswirt“ geführt wer-  dere Beschäftigte mit einfache-    Westen und von 10,55 Euro auf

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